Ein wichtiger Bereich der frühen Verlagstätigkeiten war die Versorgung des wissenschaftlich-praktischen Bereichs der Rechtswissenschaft mit Gesetzes- und Fachliteratur. Der Übergang von einer weitgehend mündlich tradierten und damit auf Gewohnheit beruhenden Rechtstradition zur wissenschaftlich geprägten Rechtskultur des 15. und 16. Jahrhunderts beruhte auf einer breiten Verfügbarkeit juristischer Literatur. Da diese den Bedarf der juristischen Praktiker an Gebrauchsliteratur decken sollte, war sie häufig auf Deutsch geschrieben, entweder als Übersetzung lateinischer, manchmal auch griechischer Texte, meist aber als neu formulierter Text, der zur Vermittlung der gelehrten (lateinischen) Literatur der Rezeptionszeit in die tägliche Praxis hinein dienen sollte.
Eingrenzung des ObjektbereichsDeutschsprachige juristische Druckwerke bis 1600 - das hat sich bei der Ausarbeitung des Projektantrags bereits als Definitionsproblem erwiesen. Anstelle der Beschreibung der möglichen Arten von Druckwerken will ich gleich eine Bereichseingrenzung vorstellen, die mir sinnvoll erscheint. Es wird zum einen verzichtet auf Einblattdrucke, weil es sich hierbei um eine besondere Art von Druckerzeugnissen handelt, die im fraglichen Zeitbereich früher oder später komplett erfasst werden wird. Es wird zum anderen verzichtet auf Schriften, in denen konkrete Rechtsstreitigkeiten behandelt werden. Die Erfassung von Prozessschriften und polemischen Darstellungen erfordert andere Klassifizierungsmöglichkeiten als sie für DRQEdit vorgesehen sind. Polizeiordnungen werden erfasst, soweit es sich um übergreifende Normtexte handelt, sie werden weggelassen, wenn es sich um Sonderordnungen handelt — etwa eine Apothekerordnung als Rostock. Und es werden weggelassen die für diesen Zeitraum wichtigen Kirchenordnungen, von denen erwarte werden kann, dass sie im Rahmen kirchengeschichtlicher Projekte digitalisiert werden. Es wird schließlich verzichtet auf die Erfassung von (nahezu) identischen Mehrfachauflagen bestimmter Schriften. Viele der populärwissenschaftlichen Schriften jener Zeit sind häufig neu aufgelegt worden, wobei Herausgeber, Bearbeiter, Drucker und Verleger ebenso häufig gewechselt haben. Das Ziel von DRQEdit ist aber nicht ein Beitrag zur Geschichte des Buchdrucks im 15. und 16. Jahrhundert, sondern ein Beitrag zur Geschichte juristischer, deutschsprachiger Texte, die ihren Niederschlag in Druckwerken gefunden hatten. Daher werden Mehrfachauflagen von juristischen Werken nur dann digitalisiert, wenn sie gegenüber der Vorauflage eine wissenschaftlich relevante Veränderung (insbesondere: Bearbeitung) erfahren haben. Dies ist beispielsweise der Fall bei dem von Ulrich Tengler erstmals herausgegebenen Laienspiegel, der erst in der überarbeiteten Fassung von Sebastian Brant 1511 seine eigentliche Wirksamkeit entfaltet hatte. Auch die unterschiedlichen Sachsenspiegelausgaben mit der Glossierung sollten in jeweils einem Exemplar dokumentiert werden. Dies auch deshalb, weil in der wissenschaftlichen Literatur je nach Verfügbarkeit der Werke zitiert wurde und daher Referenzexemplare vonnöten sind.
Der Bestand der so definierten Literatur ist überschaubar und relativ gut überliefert. Als Gebrauchstexte wurden diese Bücher oft in hohen Auflagen gedruckt, und kaum eine Stadt oder Regierungskanzlei konnte es sich leisten, auf einen Grundbestand dieser Literatur zu verzichten. Als Gebrauchstexte unterlagen sie freilich auch der allmählichen Schädigung des Bestandes durch den Gebrauch, so dass die vorhandenen Exemplare sehr unterschiedlich in ihrem Zustand sind. Heute gestaltet sich die wissenschaftliche Auswertung dieser Literaturgattung sehr schwierig. Als kostbare Schätze der jeweiligen Bibliotheken dürfen sie nur in den Handschriftenlesesälen benutzt werden, ruhen aber meist in den klimatisierten Archiven der Bibliotheken. Andererseits lässt sich eine ganze Epoche der Rechtskultur, nämlich diejenige der Rezeption des römischen Rechts in Deutschland — genauer gesagt: in Mitteleuropa —, nur durch die permanente Verfügbarkeit dieser Literatur wissenschaftlich bearbeiten. Und diese Epoche hat den grund dafür gelegt, dass im neunzehnten Jahrhundert die deutsche Rechtskultur bis nach Ostasien Verbreitung gefunden hat. So ist über den mitteleuropäischen Raum hinaus ein breites Interesse an einem Informationssystem zu diesem Bereich zu erwarten.
Daher sollten diese Werke der praktisch-wissenschaftlichen Literatur der Rechtswissenschaft des 15. und 16. Jahrhunderts digitalisiert und damit der Weltöffentlichkeit über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
II. Vorgehensweise:
Es können hier verschiedene Schritte unterschieden werden, die zugleich für unterschiedliche Stufen der Projektrealisierung stehen und ab einem bestimmten Mindestlevel an Verfügbarkeit und Erschliessung optional sind.
Mindestbestandteil dieses Projekts sind die Punkte 1-6. Punkt 7 halte ich aus noch zu skizzierenden Gründen für sinnvoll, Punkt 8 stellt für mich DRQEdit II dar, ein Projekt, bei dem wissenschaftliches Arbeiten mit dem digital vorhandenen Material in verschiedener Weise möglich sein wird. Diese Möglichkeiten könnten eine neue und sehr fruchtbare Phase einer kooperativen wissenschaftlichen Neubearbeitung der Rezeptionszeit (auch außerhalb des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt) einleiten. Ich selbst sehe hierin auch über die Zeit meiner beruflichen Tätigkeit im Deutschen Rechtswörterbuch hinaus ein Betätigungsfeld für mich.
Zu Punkt 1:
Die Bestandserfassung stellt einen wesentlichen Teil der Vorbereitungsphase des Projekts dar, der bis zu einem bestimmten Punkt innerhalb der vorhandenen Ressourcen des DRW geleistet werden kann. Denn diese Werke stellen einen Kernbestand der lexikographisch für das DRW ausgewerteten Quellen dar, dessen bibliographisch korrekte Erfassung zum Teil schon geleistet ist, zum Teil noch geleistet werden muss. Dabei führen die logistischen Einschränkungen der Gründungszeit des DRW (um 1900) dazu, dass nur der Heidelberger Buchbestand komplett durchgesehen wurde. Die Erfassung der weiteren Inkunabelliteratur und der Drucke des 16. Jahrhunderts erweist sich als überraschend kompliziert, da die Sprache, in der die Werke abgefasst sind, in den Metadaten nicht berücksichtigt worden ist. Andererseits haben sich die bislang angefragten Bibliotheken (DRW, MPIER, SSB, BSB, HAB) durch Übersendung elektronischer Listen aus ihren Datenbanken so kooperativ gezeigt, dass — nach Entfernung irrtümlich zugeordneter Titel — etwa 360 Werktitel als Basisdokumentation verfügbar sind.
Als Referenzwerke für die Erfassung der Werktitel wurde neben den elektronischen Listen der oben genannten Bibliotheken folgende Literatur herangezogen:
Die Erstellung einer bereinigten Internetbibliographie wird als Eigenleistung des Antragstellers in der Weise zur Verfügung gestellt, dass aus den eruierten VD16-Nummern eine Liste generiert wird, die auf die demnächst retrodigitalisierten VD16-Einträge verweist.
Zu Punkt 2:
Die Objektauswahl könnte ein logistisches Problem darstellen, wenn man nicht ein pragmatisches Kriterium entwickelt, das die Auswahl erleichtern kann. Da dieses Kriterium auch für die Eliminierung eventuell denkbarer Konkurrenzen zwischen einzelnen Bibliotheken dienen sollte, schien die Einbeziehung regionaler Kriterien eine denkbare Lösung zu sein: Inzwischen sehen sich die unterschiedlichen Landesbibliotheken durchaus in der Pflicht, sich an der Schaffung digitaler Ressourcen zur Landesgeschichte zu engagieren. Deutlich wurde dies beispielsweise an einem Vortrag von Frau Dr. Annette Klein von der Landesbibliothek Nordrhein-Westfalen auf dem von Manfred Thaller veranstalteten Workshop "Neue Wege zu alten Quellen" in Köln am 5. März 2003. Die von mir hieraus gezogene Konsequenz war zunächst die Überlegung, ob die jeweiligen Landesbibliotheken bereit wären, die aus ihrem Bereich für DRQEdit in Frage kommenden Werke im Rahmen der Projektfinanzierung eigenständig durchzuführen, die Digitalisate dauerhaft bei sich vorzuhalten und eine Kopie der Daten DRQEdit für die weitere Bearbeitung und Erschliessung zu überlassen. Eingehende Gespräche im Kreis der Antragsteller haben jedoch einen anderen Weg als sinnvoller erscheinen lassen: Um von der jeweils unterschiedlichen Digitalisierungserfahrung, -bereitschaft und -dauer sehr unterschiedlicher Bibliotheken unabhängig zu werden, soll der am leichtesten greifbare Bestand zuerst digitalisiert werden — das ist aber derjenige der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, der den Vorteil hat, gezielt im Rahmen der Arbeit am Handbuch der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte von Helmut Coing zusammengestellt worden zu sein. Dann kommt die Universitätsbibliothek Heidelberg in Frage, deren Quellenbestand im Deutschen Rechtswörterbuch ausgewertet worden ist. Und schließlich sollten die dann noch fehlenden Werke über die Staatsbibliothek zu Berlin mit ihrem Sondersammelgebiet Recht und die Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel erfasst werden.
Zu Punkt 3:
Die Kostenberechnung ist — auch wenn sie in diesem Stadium notwendig mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist — Grundvoraussetzung des Projektantrags. Daher muss sie auf Grund bestimmter Erfahrungswerte erstellt werden. Grundlage ist einerseits das Mengengerüst des Projekts, andererseits die der DFG vorliegenden Durchschnittswerte bei Retrodigitalisationen.
Das Mengengerüst beträgt gegenwärtig und nur bezogen auf den Bereich des 16. Jahrhunderts (16. März 2004) 349 Werktitel, von denen 221 im Format 2°, 98 im Format 4° und 30 im Format 8° vorliegen. Die Faksimilierungskosten richten sich nicht nach den Formaten, sondern nach der Anzahl der Seiten, die ca. 66.808 beträgt. Dabei muss aber ein nicht unerheblicher Unsicherheitsfaktor berücksichtigt werden, da die Blattangaben der erfassenden Bibliotheken häufig von denen in VD16 abweichen und bei mit anderen Werken zusammengebundenen Titeln nicht immer deutlich ist, wie groß der Gesamtumfang des Buches ist. Es ist — wie auch Prof. Thaller auf Grund seiner Erfahrungen beim Inkunabelprojekt bestätigt hat — ungewöhnlich schwierig, den genauen Umfang bibliothekarisch erfasster Werke aus dieser Epoche zu bestimmen.
Maßgeblich ist das Format jedoch für die Volltextdigitalisierung, da hiervon der Preis der Digitalisierung abhängt. Legt man die Erfahrungwerte zurgrunde, die ich bei Testerfassungen gemacht habe, so wird man bei Folianten von etwa 4.000 Zeichen je Seite ausgehen können, bei Quartausgaben von etwa 2.000 Zeichen und bei Oktavausgaben von etwa 1.000 Zeichen je Seite. Die Erfassung durch double keying liegt gegenwärtig bei etwa 0,56 Euro je 1.000 Zeichen bei 99,995% Genauigkeit.
| Mengengerüst der Seiten | |||
|---|---|---|---|
| Format | Seitenzahl | Zeichenzahl | Kosten |
| Folio | 46.711 | 186.844.000 | 104.632 |
| Quart | 12.303 | 24.606.000 | 13.780 |
| Oktav | 7.794 | 7.794.000 | 4.365 |
Die Erfassungskosten für den Volltext der 66.608 Seiten Digitalisate würden demnach 122.777 Euro ausmachen.
Zu Punkt 4: [Überarbeiten durch MPIWG]
Die Faksimilierung soll nach Möglichkeit in der und durch die besitzende Bibliothek erfolgen. Angesichts des verteilten Quellenbestandes würde eine andere Lösung bei den wertvollen Digitalisanden zu erheblichen logistischen, versicherungstechnischen und insbesondere konservatorischen Problemen führen.Zu Punkt 6:
Desiderat der Forschung sind Richtlinien für die Edition alter Drucke. Ebenso ist die Gesetzgebungsgeschichte der betreffenden Zeit zwar durch gedruckte Werke bibliographisch und monographisch relativ gut erschlossen, es fehlen jedoch derartige Informationen im Internet. Auch die Druckgeschichte einzelner Texte ist über das Internet kaum zugänglich. Diese Lücken in der Forschung kann und will DRQEdit nicht selbst schließen, wohl aber die digitalen Voraussetzungen für eine kooperative Erforschung dieser Themenbereiche herstellen. Eine partielle Bearbeitung einzelner Texte und der Aufweis ihrer Interdependenzen ist allerdings im Rahmen von DRQEdit I zumindest paradigmatisch geplant und soll das eigentliche Thema von DRQEdit II werden.Ergänzend ist hier allerdings zu bemerken, dass die Beschränkung auf Einzelwerke innerhalb einer Traditionsreihe wie diejenige der Sachsenspiegeldrucke gegenwärtig auch von den jeweiligen Spezialisten nicht vorgenommen werden kann. Herr Professor Heiner Lück sah sich beispielsweise außerstande, eine solche Eingrenzung vorzunehmen, da die jeweilige Abhängigkeit der Drucke voneinander und ihre Unterschiedlichkeit von der Forschung erst zu leisten wäre. Insofern würde es in diesem Fall eine überlegenswerte Variante zum Grundantrag sein, für diesen Bereich eine Komplettdigitalisierung der Einzelausgaben vorzusehen, damit dieser wichtige Bereich der mitteleuropäischen Rechtsgeschichte (man denke an die Editionen in lateinischer, französischer und polnischer Sprache) bearbeitet werden kann.
III. Kooperationen. [Aktualisieren]
Ein Projekt diesen Umfangs ist auf Kooperation angewiesen. In Frage kommen hier zunächst Bibliotheken als Inhaber der zu digitalisierenden Werke. Dabei liegt das Projekt quer zu den gängigen Einteilungsschemata: Die Drucke des Projektzeitraums (bis 1600) werden in München betreut, das Sondersammelgebiet Recht ist in Berlin beheimatet und die Heidelberger Universitätsbibliothek ist dem Projekt über den inhaltlichen Bedarf des Deutschen Rechtswörterbuchs eng verbunden. Mit München müssten Kontakte erst aufgebaut werden, mit Berlin besteht bereits eine Kooperation über das Digitalisierungsprojekt der Preußischen Rechtsquellen und deren Vernetzung mit dem DRW und die UB Heidelberg war Mitantragsteller des Projekts HDHS in seiner ersten Phase. Überdies kann dieses Projekt nicht ohne Kooperation mit VD16 und der Inkunabeldatenbank realisiert werden.
Inhaltliche Zusammenarbeit würde sich mit dem Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt anbieten; auch in Frankfurt ist der Lehrstuhl von Professor Cordes angesiedelt, der sich mit der Literatur beschäftigt, die in DRQEdit digitalisiert werden soll.
IV. Technologie
Hinsichtlich der Digitalisierungstechnologie stehen inzwischen genügend Erfahrungen im Rahmen der Virtuellen Forschungsbibliothek zur Verfügung, dass man sie als Richtlinie heranziehen kann. Dabei halte ich bei wertvollen Originaldrucken dieses Zeitraums eine farbige Digitalisierung für unabdingbar, insbesondere auch weil bei dieser Art von Gebrauchsliteratur mit Benutzungsmerkmalen, etwa handschriftlichen Randnotizen, gerechnet werden darf.
Die Abstufungen des Digitalisierungsgrades hängen letztlich von den bewilligten Mitteln ab. Volltextdigitalisierung ist für mich aus inhaltlichen Gründen wünschenswert, da es erst diese ermöglicht, Textvergleiche mit automatisierten Hilfsmitteln vorzunehmen. Ich stelle mir für jede Quelle gesondert, für jede Quellengattung gesondert und für den gesamten Quellenkomplex gemeinsam einen KWIC-Index vor, der diese Textsorten optimal erschließt. Eine Sacherschließung über die Vergabe von Schlagwörtern wäre nicht automatisiert zu leisten und sollte Bestandteil von DRQEdit II werden.
Die Präsentation der Quellen im Internet sollte zwischen den Faksimiles, die zweckmäßigerweise auch bei der Bibliothek gelagert werden sollten, der die Vorlage gehört, und den Volltexten unterscheiden. Die Volltexte sollen in einem einheitlichen System gespeichert und dort betreut werden. Speicherung im XML-Format ist selbstverständlich, und es sollte im Rahmen des Projekt eine tei-konforme DTD für die entsprechenden Quellengruppen des Projekts erarbeitet werden. Die Weiterverarbeitung der Daten könnte innerhalb von kleio (Prof. Thaller) oder in einem zope-basierten Programm wie Silva oder aber in einem schon bestehenden Projekt wie ECHO (Max-Planck-Institut für Wissenschaftgeschichte in Berlin) erfolgen. Gute Kontakte zu Herrn Thaller bestehen und sollten auf Grund seiner für Retrodigitalisierungen erarbeiteten Tools wie TOC-Editor (den ich demnächst als Beta-Tester zur Verfügung gestellt bekomme) weiter ausgebaut werden; das Berliner Max-Planck-Institut für Wissensgeschichte hat sich dankenswerterweise als Mitantragsteller angeboten und wird seine ausgereifte Texttechnologie (arboreal) ebenso in das Projekt einbringen wie die Imagetechnologien, die eine serverseitige Verfügbarkeit unterschiedlicher Bildauflösungsformate ermöglichen, so dass die eigentliche Rechnerleistung auf dem Server liegt und der jeweiligen Client und seine Datenübertragungsmöglichkeiten dadurch nicht belastet werden. Dies bedingt allerdings auch, dass die Bilddateien dauerhaft vom MPIWG vorgehalten werden.